DER MODERATOR
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Fernsehpastor Jan Dieckmann moderiert Tacheles. Er spricht im Interview über die Integration, bewegende Momente bei Tacheles und der Frage nach welchen Werten wir leben wollen. - im Interview
Aktuelle Sendung
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Wirtschaft und Werte: Kann denn Wachstum Sünde sein?
Marktkirche:
19.6.2012, 19 Uhr
Phoenix:
24.6.2012 13.00 Uhr
24.6.2012 00.00 Uhr
MIT:
> Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber, Ehemals Bischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland
> Mario Ohoven,
Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
> Jutta Sundermann,
Attac Deutschland
> Prof. Dr. Utz Claassen,
Unternehmer
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Tacheles-Wettbewerbe Junge Medien
- Tacheles-Netzfilmwettbewerb: Gewinner steht fest
- Tacheles-Kunstpreis: Internationale Kunst in der Marktkirche
- Tacheles-Jugendmedienwettbewerb: Leben in zwei Welten
Junge Medien
- Zwischen Versöhnung und Entfremdung: Wie vereint ist Deutschland? Sendung vom 15.4.2012
- Schwere Entscheidung Organspende: Unversehrt sterben oder das Herz verschenken? Sendung vom 26.2.2012
- Streit um den Sozialstaat: Ist sich jeder selbst der Nächste? Sendung vom 06.11.2011
- Sehnsucht nach Sinn: Wie viel Kirche braucht das Land? Sendung vom 16.10.2011
- Der Papst und Luthers Erben: Einig im Glauben oder für immer getrennt? Sendung vom 18.9.2011
- Die neue Welt des Internets: Ist nicht Privates mehr heilig? Sendung vom 19.6.2011
- Zwischen Angst und Verantwortung: Wird Deutschland zum Anti-Atom-Staat? Sendung vom 22.05.2011
- Gentest am Embryo: Wird der Mensch zum Schöpfer? Sendung vom 17.04.2011
- Furcht vor Anschlägen: Mit dem Islam gegen den Terror? Sendung vom 06.02.2011
- Islam in Deutschland: Friedensreligion oder Kultur der Gewalt? Sendung vom 17.10.2010
Rückschau
Mitreden
Gentest am Embryo: Wird der Mensch zum Schöpfer?
- Dürfen Eltern über die Erbanlagen ihres Nachwuchses mitentscheiden? Gibt es das Recht auf ein Kind, das gesund und nicht behindert ist? Was meinen Sie? mitreden
Tacheles im Radio
- Wird der Mensch zum Schöpfer?
Pro & Contra
Gentest am Embryo verbieten?
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„Es gibt keinen Anspruch auf eine gesundes Kind“
meint der kurhessische Bischof Martin Hein. > mehr dazu
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„Warum sollten wir den Menschen diese Chance nehmen?“
entgegnet der Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle. > mehr dazu
- mitreden
PER GENTEST LEBEN AUSWÄHLEN?
„Wir geraten auf die schiefe Bahn“
Gentest am Embryo: Wird der Mensch zum Schöpfer? Darüber diskutierten mit Fernsehpastor und Tacheles-Moderator Jan Dieckmann der kurhessische Bischof Prof. Dr. Martin Hein, die ehemalige Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), der Arzt Dr. Matthias Bloechle, Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und Barbara Grüten, die sich der umstrittenen Diagnostik unterzog.
Bischof Martin Hein: Wir dürfen nicht entscheiden, welches Leben lebenswert ist.
Sie haben sich künstlich befruchten und Ihre Embryonen auf ihre Erbanlagen testen lassen, bevor sie eingesetzt wurden. Warum haben Sie das gemacht?
Barbara Grüten: Ich möchte nicht, dass meine Kinder mit der Erbkrankheit meines Vaters aufwachsen und schleichend erblinden. Weil dieses Schicksal ganz grausam ist. Das sagt auch mein Vater: ein halbes Leben lang sehen, und dann verliert man langsam sein Augenlicht, das ist schlimm.
Weil die Rechtslage in Deutschland unklar ist, sind Sie zum Gentest nach Brüssel gefahren. Wie haben Sie sich dabei gefühlt?
Grüten: Ein bisschen illegal. Es ist merkwürdig, auch weil man keine Unterstützung bekommt. Seit letztem Juni darf man in Deutschland darüber sprechen, aber als wir damit angefangen haben, hat mir meine Gynäkologin erzählt, dass sie noch nie von dieser Präimplantationsdiagnostik gehört hätte und mir überhaupt nicht helfen könnte. Man fühlt sich sehr alleingelassen damit. Wenn ich sie nicht gemacht hätte und wäre mit einem erbkranken Kind schwanger geworden, hätten mir viele geholfen - im guten wie im schlechten Sinne.
Herr Bischof Hein, Sie sind strikt gegen den Gentest am Embryo, noch bevor er in den Mutterleib verpflanzt wird, warum? ist es Gottes Wille, nicht per Gentest auszuschließen, dass ein Kind erblindet?
Martin Hein: Ich will nicht so weit gehen zu behaupten, das sei Gottes Wille. Das steht mir nicht zu. Mir steht auch nicht zu, über das Handeln von Frau Grüten moralisch zu urteilen. Ich plädiere dafür, dass die Präimplantationsdiagnostik weiter verboten bleibt, weil ich glaube, wir werden immer weiter entscheiden müssen, welche Kriterien wir anlegen werden. In der Bioethik wurde in den letzten Jahren immer mehr zugelassen. Ich halte es für problematisch, dass wir Leben auswählen. Darum spreche ich mich dagegen aus.
Jeanne Nicklas-Faust: Die Entscheidung von Frau Grüten ist zunächst natürlich nachvollziehbar. Man wünscht sich für sein Kind, dass es ihm gut geht, dass es glücklich wird, und dass es gesund und in guten Verhältnissen aufwächst und sein Leben führen kann. Das wünschen sich wohl alle Eltern. Aber als meine zweite Tochter Eva geboren wurde mit einer sehr schweren geistigen Behinderung, sie kann nichts allein, sie kann nicht sprechen, sie kann sich nicht versorgen, habe ich gelernt: Mit meinem Blick, mit dem ich vorher aufs Leben gesehen habe, habe ich nur einen Teil gesehen. Und dass für Eva ihr Leben wunderbar ist und für uns als Eltern Eva ein wunderbares Kind ist. Meine Sorge ist, dass die Botschaft ist: So etwas wie Eva sollte es nicht mehr geben. Und die höre ich ohnehin schon. Wenn ich sage, dass ich Ärztin bin, werde ich immer wieder gefragt, und dann haben Sie ein behindertes Kind?
Grüten: Wenn ich mit einem behinderten Kind schwanger wäre, würde ich das auch austragen. Ich habe großen Respekt vor Ihrer Entscheidung. Aber wenn ich vorher weiß, dass ich das Risiko eines behinderten Kindes habe, würde ich jederzeit auf einen Gentest zurückgreifen. Es ist unmenschlich zu fragen, wieso haben Sie ein behindertes Kind bekommen. Aber für mich ist es meine Entscheidung. Und ich möchte das Recht haben, entscheiden zu dürfen.
Herr Bloechle, Sie haben als Frauenarzt Embryonen noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf ihre Gene getestet, und Sie haben sich selbst angezeigt. Der Bundesgerichtshof hat Sie freigesprochen. Warum haben Sie sich selbst überhaupt angezeigt?
Matthias Bloechle: Im Embryonenschutzgesetz ist diese Diagnostik gar nicht erwähnt. Von daher ist es falsch zu sagen, dass sie verboten bleiben soll. Sie war nie verboten, das Gesetz wurde nur falsch gedeutet. Um das zu klären, musste man ein Gericht anrufen.
So kam es dazu, dass der Bundestag nun entscheiden will, ob und inwieweit diese Gentests erlaubt sein sollen. Es wird eine Gewissensfrage sein, bei der die Abgeordneten ohne Fraktionszwang entscheiden werden. Drei Anträge liegen vor - die einen sind dafür, die Tests komplett zu verbieten, eine zweite Gruppe von Abgeordneten will sie nur zulassen, um Fehl- oder Totgeburten abzuwenden, und eine dritte Gruppe will sie bei schweren Erbkrankheiten zulassen. Dieser dritten Gruppe gehören Sie an, was leitet Sie?
Edelgard Bulmahn: Als Gesetzgeber darf ich keine Frau zwingen, ein behindertes Kind zu bekommen, wenn sie das nicht kann und will. Genausowenig wie ich keine Frau zwingen darf, kein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Dies sollen die Eltern und vor allem die Frau entscheiden, weil es eine schwierige, indviduelle Wertentscheidung ist. Wir wollen kein neues Gesetz, sondern das Embryonenschutzangesetz an diesem Punkt zu präzisieren, das es seit 1990 gibt und zu dieser Form der Gentests nach künstlicher Befruchtung nichts sagt. Gesetze müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Es wäre aber widersprüchlich, wenn ich Tests zulasse bei einer normalen Schwangerschaft, nicht aber bei künstlicher Befruchtung.
Frau Grüten hat ja erzählt, was für eine schreckliche Vorstellung es für sie wäre, wenn ihr Kind wie ihr Vater allmählich erblinden würde. Soweit geht aber nicht einmal Ihr Gesetzesentwurf, auch für solche Fälle den Test und die Auswahl von Embryonen zuzulassen. Warum nicht?
Bulmahn: Wir wollen diese Untersuchungsmethode auf schwerwiegende Erbkrankheiten beschränken, und zwar nicht nach einer Liste, sondern es soll immer im Einzelfall entschieden werden. Da würde man wahrscheinlich sagen, diese Erblindung ist nicht schwerwiegend genug.
Bloechle: Wenn man es als Freiheit einer Frau betrachtet zu entscheiden, ob sie schwanger wird oder nicht, ob sie das Kind austrägt oder nicht, dann muss man einer Frau auch überlassen zu entscheiden, ob sie eine Erbkrankheit an ihr Kind weitergeben will oder nicht. Sie wird später ihrem Kind Rechenschaft darüber ablegen müssen, dass sie diese Erkrankung als nicht so schwerwiegend betrachtet hat, dass du sie nicht bekommen hast. Sie muss vielleicht auch die Vorwürfe ihres Kindes aushalten, wieso hast du mich auf die Welt gesetzt mit dieser Erkrankung? Deshalb sollen die betroffene Frau und der Mann, der dazugehört, das gemeinsam in ihrer Verantwortung entscheiden. Alles andere würde heißen, Frauen abzusprechen, moralisch verantwortlich zu entscheiden.
Hein: Ich nehme weniger auf die individuelle Freiheit Bezug, sondern auf die Rechtsordnung als Ausdruck einer moralischen Ordnung. Wenn ich alles freigebe, ist das, was eine Gesellschaft im Innersten zusammenhält, gefährdet. Entscheidend ist aber: Das Leben hat Vorrang. Ich finde das sehr problematisch, wenn man eine Skala entwirft, was lebenswert ist und was nicht lebenswert ist - also die Entscheidung, verwerfe ich den Embryo oder pflanze ich ihn ein. Da geht es nicht nur um diese Gentests, sondern auch die Haltung dahinter. Es gibt gesellschaftlich einen Druck, dass behinderte Kinder nicht mehr gewollt sind.
Bloechle: Dann müssten Sie konsequent für die Abschaffung des Paragraphen 218 eintreten und jeden Schwangerschaftsabbruch verbieten.
Hein: Es ist ein Unterschied, ob die Mutter über das werdende Leben in ihr entscheidet, wozu sie ein ganz anderes Verhältnis hat, hier geht es um Leben, das außerhalb des Körpers heranwächst, das ist ein ganz anderer Konfliktfall.
Bloechle: Es geht doch gerade um das Vermeiden eines Konfliktfalls. Und darum, Schwangerschaftsrisiken für die betroffene Frau zu vermeiden.
Nicklas-Faust: Da möchte ich einen allgemeinen Irrtum aufklären. Die Frau hat in Deutschland nicht das Recht, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden. Die Rechtsordnung sagt, wenn der Arzt oder die Ärztin voraussieht, dass die Frau durch die Fortführung der Schwangerschaft gefährdet ist, dann kann sie abtreiben. Es ist fraglich, ob tatsächlich auf der einen Seite der schwerwiegende Abbruch einer Schwangerschaft steht und auf der anderen Seite die leichte künstliche Befruchtung. Wir wissen ja, dass die allermeisten Frauen durch die Präimplantationsdiagnostik gar nicht schwanger werden.
Bloechle: Da haben Sie vollkommen recht. Aber wer will daraus ableiten, dass die Frau es gar nicht erst versucht? Das ist doch ihre Entscheidung...
Nicklas-Faust: Nein!
Bloechle: ...nach Beratung, ob sie die Chance wahrnehmen will, dass die Behandlung gelingt oder scheitert. Das kann doch nur die Frau selbst nach Aufklärung entscheiden, es gibt doch kein Recht der Gesellschaft, par ordre de mufti der Frau eine Entscheidung aufzudrücken.
Grüten: Eine künstliche Befruchtung ist kein Sonntagsspaziergang. Man nimmt sehr viel auf sich, um Erfolg zu haben. Bei mir war es eine Hormonbehandlung, die sehr anstrengend ist. Man bekommt viele Spritzen, das kann große Auswirkungen auf Geist und Körper haben, dazu entscheidet man sich nicht mal eben nach dem Frühstück. Die Erfolgsaussichten sind relativ gering, aber bei mir hat es funktioniert. Wir sind unsagbar glücklich darüber, jetzt Zwillinge zu bekommen. Ich hätte sonst entscheiden müssen, keine Kinder zu bekommen, aber darauf wollte ich nicht verzichten. Ich habe bei meinem Sohn unglaublich gelitten, als ich während ich mit ihm schwanger war und nicht wusste, ob er die Erkrankung meines Vaters geerbt hat oder nicht. Das war eine sehr schlimme Zeit für mich. Er hat sie nicht, Gott sei Dank. Ich finde einfach, dass mir das Recht zusteht zu sagen, in einer Petrischale erzeugte Schwangerschaft ist für mich noch kein Leben. Das beginnt, sobald es mir eingesetzt wird. Zugleich habe ich die Möglichkeit, ganz lange während einer Schwangerschaft sich noch zum Abbruch zu entscheiden. Meine Gynäkologin hat mir gesagt, du kannst ja erst mal schwanger werden, und dann gucken wir weiter. Das kann es für mich nicht sein.
Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung im Auftrag der Evangelischen Kirche im NDR und der Evangelischen Zeitung ergab jetzt, nur 21 Prozent fordern so wie Sie das komplette Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Schmerzt Sie das?
Hein: Je nachdem, wie man den Wert solcher Umfragen beurteilt, schmerzt mich das natürlich. Ich glaube aber, dass all diejenigen, die sich mit dieser Frage beschäftigen, viel Sachkenntnis haben müssen. Denn es geht um weit mehr als um die Entscheidung, kann eine Frau ein Kind austragen oder nicht. Ich würde mich natürlich freuen, wenn noch mehr Überzeugungsarbeit für ein Verbot geleistet werden kann.
45 Prozent der Befragten halten für legitim, nach einem Gentest Embryonen auszusuchen, bevor sie überhaupt der Mutter eingesetzt werden.
Nicklas-Faust: Ich kämpfe aus meiner Überzeugung dafür deutlich zu machen, dass es nicht allein um die Freiheit der Frau geht. Es geht eben auch um die gesellschaftlichen Folgen, wenn wir uns Kinder gleichsam aussuchen. Eine Befragung betroffener Frauen in England hat gezeigt, wie belastend diese Diagnostik für sie selbst ist. Darum ist zu bezweifeln, ob sie für die Paare wirklich eine gute Lösung ist.
Sie sorgen sich ja darüber, dass durch eine immer stärkere Auslese von behindertem Leben selbst vor Eintritt in die Schwangerschaft Behinderte schlechter angesehen werden. Sehen Sie denn Anzeichen dafür?
Nicklas-Faust: Für Eltern von Kindern mit Down-Syndrom gehört es zum Alltag, dass sie gefragt werden, habt ihr das denn vorher nicht gewusst? Diese Tendenzen gibt es. Krankenversicherungen fragen bei Kindern von Down-Syndrom, ob vielleicht ein Kunstfehler vorliegt. Vielleicht wurde nicht darüber aufgeklärt, dass man solche Kinder heute besser nicht mehr kriegt?
Können Sie diese Bedenken der Mutter einer behinderten Tochter verstehen?
Bulmahn: Natürlich kann ich diese Befürchtungen verstehen. Ich glaube, sie treffen nicht zu. Wenn ich mich an meine eigene Kindheit erinnere, war es für Eltern nicht einfacher, behinderte Kinder aufzuziehen. Ich bin in einem kleinen Dorf aufgewachsen, in dem ein behindertes Kind nicht lebte, das hatte es nicht einfach. Ich halte es auch deshalb für falsch, weil Behinderungen nicht nur durch Erbkrankheiten entstehen, das ist nur der geringste Teil! Also zu argumentieren, wenn man diese Gendiagnostik zulässt, dann wird Behinderung verschwinden, ist fragwürdig. Es wird immer viel Behinderungen geben. Viele entstehen während der Schwangerschaft, ohne dass es an den Erbanlagen liegt, die Geburt ist ein extrem gefährlicher Vorgang. Dadurch werden oft Behinderungen ausgelöst, und ich selbst könnte jederzeit einen Unfall haben, der zu einer Behinderung führen würde. Wir alle leben mit einem Risiko, behindert zu werden. Das Leben ist gefährlich! Und wir haben die Verantwortung, dass behinderte Menschen ein wertvolles, wichtiges Leben leben können, ohne dass sie ständig Einschränkungen erleben.
Hein: Und gerade deshalb, weil wir unser Leben nicht in der Hand haben und nicht vor Behinderungen gefeit sind, steht es uns auch nicht zu, bei Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib bereits zu entscheiden, diese Behinderung wollen wir nicht und jene können wir im Zweifel noch akzeptieren.
Bulmahn: Man muss immer noch unterscheiden zwischen der individuellen Entscheidung, ich weiß selbst nicht, wie ich mich individuell entscheiden würde, und dem, was ich als Gesetzgeber entscheide. Man muss als Gesetzgeber akzeptieren, dass es nicht für jede Mutter und für jeden Vater möglich ist. Egal, ob man eine künstliche Befruchtung durchführt oder auf natürlichem Wege schwanger wird, es ist immer ein Konflikt. Diese Entscheidung, ob man sagt, ich will das behinderte Kind, oder ich glaube, ich kann das nicht schaffen - das kann ich als Gesetzgeber nicht vorschreiben. Gesetze müssen Orientierung geben, und die liegt etwa darin, dass Leben in unserem Land geschützt wird. Aber ich rede nicht nur über ein Leben. Im Übrigen kann sich menschliches Leben nicht entwickeln ohne die Mutter. Eine künstlich befruchtete Eizelle entwickelt sich nicht zu einem Menschen, sie wird erst durch die Mutter...
Hein: Ich widerspreche Ihnen - die Verschmelzung von Eizelle und Samen enthält alles Potential, was einen Menschen darstellt...
Bulmahn: ...aber ohne die Gebärmutter der Frau wird sie nicht zu einem Menschen!
Hein: Sie wird nicht erst zu einem Menschen, sondern diese kleine Zelle entwickelt sich als Mensch. Und damit stellen sich andere Perspektiven dar. Es ist nicht nur ein Zellhaufen, mit dem wir machen können, was wir wollen. Dies entwickelt sich als Mensch, weil das gesamte genetische Potential bereits vorhanden ist.
Bulmahn: Die beiden Ärzte werden Ihnen sagen, dass das nicht so ist.
Bloechle: Das ist aber Ihre christliche Definition vom menschlichen Leben.
Nicklas-Faust: Das Bundesverfassungsgericht hat es genau so gesehen.
Bloechle: Sie müssen respektieren, dass es auch andere Konfessionen gibt, die Menschwerdung anders definieren. Selbst im Katholizismus galt erst ab der Implantation der Embryo als Mensch, weil dann eine Beseelung angenommen wurde. Es ist im 20. Jahrhundert auf einem Konzil geändert worden, und man hat dann die Beseelung schon mit der Befruchtung angenommen. Sie müssen akzeptieren, dass andere Menschen zu anderen Schlussfolgerungen kommen.
Hein: Es geht doch nicht darum, das nicht zu akzeptieren. Wir wollen hier doch keinen Gottesstaat errichten!
Bloechle: Sie fordern ein kategorisches Verbot!
Hein: Ich möchte mit Argumenten dafür werben, dass es bei dem bisherigen Verbot bleibt.
Bloechle: Sie wollen ein kategorisches Verbot aus Ihren weltanschaulichen Grundvoraussetzungen, die nicht die gleichen sein müssen wie bei Frau Grüten, die sich für eine künstliche Befruchtung und den Gentest entschieden hat.
Hein: Das weiß ich ja, deshalb versuche ich ja, für meine Argumente zu werben. Und deshalb stelle ich, im Unterschied zu Ihnen, meine Voraussetzungen klar da. Sie haben auch bestimmte Interessen, von denen Sie her argumentieren, die nennen Sie aber nicht.
Bulmahn: Ich akzeptiere Ihre Position und seine. Als Abgeordnete bin ich Gesetzgeberin und muss zur Kenntnis nehmen, dass wir einen Wertepluralismus in unserem Land haben.
Hein: Und deshalb müssen Sie sich für etwas entscheiden!
Bulmahn: Der entscheidende Punkt ist, wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass wir naturwissenschaftlich den Beginn des Lebens nicht definieren können. Das tun wir auch nicht als Gesetzgeber, sondern gehen von der Konfliktsituation aus. Wir wollen die Mutter und den Vater nicht zwingen, eine Entscheidung so oder anders zu treffen, sondern den Eltern die Entscheidung eröffnen zu sagen, ich will und kann mit einem behinderten Kind leben, oder ich kann es psychisch nicht.
Nicklas-Faust: Ich glaube tatsächlich, dass es nicht weiter hilft, den Status des Embryo zu beschreiben. Aber als der Gesetzgeber das Embryonenschutzgesetz 1990 gemacht hat, hat er gesagt, einen künstlich erzeugten Embryo müssen wir mehr schützen als einen natürlich entstandenen Embryo, weil man mit einem künstlich erzeugten Embryo sehr viel mehr Unfug machen kann. Dieser Gedanke sagt schon etwas darüber aus, was wir als Menschen mit anderen Menschen tun dürfen. Natürlich darf man keiner Mutter vorschreiben, ein behindertes Kind zu bekommen. Sondern es geht um die Frage, die Entscheidung zu eröffnen, zwischen Leben und Leben zu unterscheiden, mit all den Folgewirkungen auf gesellschaftliche Grundwerte. Und da die Präimplantationsdiagnostik tatsächlich nur wenigen Paaren zu einem Kind verhilft, aber viele Probleme birgt, sich nicht einschränken lassen wird, gefährdet sie unsere Grundwerte mehr, als für die betroffenen Paare auf dem Spiele steht, auch wenn es für sie das natürlich auch ein hoher Wert ist.
Viele Eltern brechen eine Schwangerschaft ab, wenn sie erfahren, dass sie ein behindertes Kind bekommen. Sie haben selbst eine behinderte Tochter - sollte man Eltern ermutigen, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen oder schlicht akzeptieren, wenn sie glauben, das schafften sie nicht?
Nicklas-Faust: Das ist eine schwierige Frage. Mutmachen ist richtig. Ärztinnen und Ärzte sollten vorsichtiger mit Prognosen sein. Ich kenne viele Kinder, denen man etwas vorausgesagt hat, was überhaupt nicht zutraf. Inzwischen gibt es eine Philosophie, alles zu suchen, was da sein kann, und nicht mehr, sich darauf einzulassen, dass ein Kind immer ein Abenteuer ist. Dass ein Kind uns neue Perspektiven eröffnet und Neues zeigt. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass man sich vorher nicht vorstellen kann, wie es ist, mit einem behinderten Kind zu leben. Meine Freundin, die Patentante meiner Tochter Eva ist, die auch mit 40 Jahren keine Tests während der Schwangerschaft wollte, sondern bereit war zu akzeptieren, dass sie womöglich ein behindertes Kind bekommt, extremen Widerstand haben. Alle Ärztinnen und Ärzte versuchen sie davon abzubringen. Das ist das Problem.
Bloechle: Der Vorwurf, dass Diagnostik zum Teil aufgedrängt wird, mag zutreffen. Aber warum? Wenn Ärzte dies nicht anbieten und sich das nicht fünfmal unterschreiben lassen, dass jemand bewusst auf diese Tests verzichtet, haben sie das Risiko, vor den Kadi geschleppt zu werden und Schadensersatz dafür leisten sollen für ein verdorbenes Leben der Eltern und für den vermehrten Pflegeaufwand. Wenn konsequent ist, müsste man die gesamte Arzthaftung für die Schwangerschaft entrümpeln und dem Arzt nicht anlasten, wenn das Kind krank auf die Welt kommt. Solange man dazu nicht bereit ist, braucht man sich nicht zu wundern, wenn Ärzte sich absichern müssen, um nicht astronomische Summen an Schadensersatz leisten zu müssen.
Hein: Das ist nachvollziehbar. Aber es ist Ausdruck einer Haltung, behindertes Leben auszuschließen, weil es nur noch als Belastung entdeckt wird. Ich bin dankbar, dass ich zwei gesunde Kinder habe. Aber die Tatsache, dass gerade wir Kirchen eine lange Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen haben, motiviert mich dafür einzutreten, dass unsere Gesellschaft die Chancen nutzt, sehr viel offener mit Behinderungen umzugehen. Und zu sehen, dass es Dimensionen des Lebens gibt, die uns, die wir vorgeblich normal sind, verschlossen sind. Es gilt gegenwärtig stark eine Skala des Lebenswertes - es gilt etwas, wer gesund ist, wer fit ist und wer jung ist. Dass es auch andere Lebensbereiche gibt, die auch anders bestimmt sind, das verlieren wir aus dem Blick.
Grüten: Wir reden nicht nur von behinderten Kindern. Ich habe, Frau Nicklas-Faust, Ihre Tochter im Fernsehen gesehen, und das ist ein ganz bezauberndes Kind, mit ihrem strahlenden Lächeln. Aber sie lebt in ihrer Welt. Mein Vater aber lebt in einer ganz realen Welt. Er war Polizist, er musste wegen seiner Erblindung seinen Job aufgeben, und ihm wird das Augenlicht genommen. Ich möchte nicht, dass meine Kinder, denen ich das nicht versuche zu ersparen, mich eines Tages fragen könnten: Du hast das gewusst, dass ich das kriegen kann? Und du hättest das vermeiden können? Mein Vater lebt nicht in seiner eigenen Welt, sondern geht durch die Fußgängerzone und läuft jedes Schild um, weil er es nicht sieht. Mein Sohn hat ein Recht darauf, ohne diese Krankheit zu leben.
Trotzdem wird Ihr Bundestagsantrag auf eine begrenzte Freigabe der Präimplantationsdiagnostik genau diesen Fall nicht erfassen.
Bulmahn: Ich muss als Gesetzgeber nicht nach meinen individuellen Werten abwägen, sondern danach, dass ein Gesetz Werteorientierung gibt, das Leben schützt, auf der anderen Seite Eltern nicht vor einen unlösbaren Konflikt stellt. Gesetze müssen stimmig sein, darum haben wir in dem Gesetzesentwurf, den ich unterstütze, die gleichen Kriterien angewandt für die Gendiagnostik an der befruchteten Eizelle wie in der Schwangerschaft. Es ist nämlich falsch, dass man bei einer künstlichen Befruchtung leichtfertiger entscheidet. Bei der künstlichen Befruchtung unterziehen sich Eltern einer Tortur, das tun sie nicht leichtfertig.
Nicklas-Faust: Ich unterstelle niemandem Leichtfertigkeit. Das wäre völlig unangemessen. Aber wir haben 1995 mit der Veränderung des Paragraphen 218 abgeschafft, dass jemand aufgrund seiner Behinderung abgetrieben werden darf.
Bulmahn: Richtig, die Konfliktsituation ist entscheidend.
Nicklas-Faust: Aber jetzt haben wir beim Gentest des Embryos noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib doch wieder eine Auslese von nichtbehindertem Leben. Das ist für mich nicht stimmig.
Bulmahn: Nein, in unserem Gesetzentwurf gehen wir von der Konfliktsituation aus. Der gleiche Konflikt wird zugrunde gelegt wie bei den Gentests in der Schwangerschaft. Nicht die Behinderung ist entscheidend.
Grüten: Aber das findet außerhalb meines Körpers statt, in einer Petrischale, wo die befruchtete Eizelle fünf Tage alt ist, und da wird untersucht, ist sie gesund oder nicht, und dann wird sie mir eingesetzt. Und in dem Moment findet eine Verschmelzung statt. Ich bin für viele Leute vielleicht nicht so ein schwerer Fall mit einer Augenkrankheit, mit einer Erblindung. Es gibt Frauen, die haben drei Totgeburten im achten Monat hinter sich. Und welches Argument bringt ihr dann auf den Tisch? Das ist doch ganz schlimm, was diese Frauen durchmachen. Will man denen sagen, dann müsst ihr eben keine Kinder bekommen? Dabei hat sie ja die Möglichkeit, durch einen Gentest ein gesundes Kind zu bekommen.
Nicklas-Faust: Hat sie nicht! Drei von vier Frauen, die diese Gentests in Anspruch nehmen, haben auch hinterher kein Kind.
Grüten: Aber die vierte hat eins!
Nicklas-Faust: Ja, viele davon Zwillinge, viele davon Frühchen mit Behinderungsrisiko. Bestimmte Behinderungen sind bei künstlichen Befruchtungen häufiger, es ist dann nicht unbedingt das Kind, dass sich diese Frauen gewünscht haben.
Bloechle: Eben haben Sie uns noch dargelegt, man müsse die Wechselfälle des Lebens ertragen und auf sich nehmen, und jetzt führen Sie sie als Gegenargument ein!
Das Oberthema unserer Diskussionsreihe lautet: Deutschland 2020 - nach welchen Werten wollen wir leben? Sie sind Frauenarzt, wie werden wir 2020 über dieses Thema reden, werden wir das Geschlecht bestimmen, was auch immer?
Bloechle: Es ist ja heute schon möglich, das Geschlecht zu bestimmen. Aber das Gericht hat sehr präzise festgelegt, dass die Geschlechtsbestimmung nur zulässig ist, wenn es um eine Erkrankung geht, und nicht aus anderen persönlichen Gründen. Wir müssen entscheiden, was erlaubt und was verboten sein soll. Diese müssen in der Medizin immer wieder neu getroffen werden.
Hein: Die bioethischen Entscheidungen haben immer mehr aufgeweicht, etwa bei der Verlagerung des Stichtages beim Embryonenschutzgesetz, Stammzellenforschung, wir begeben uns auf eine schiefe Ebene auf der es auf Dauer kein Halten mehr gibt, wenn wir versuchen, alle Eventualfälle am Anfang des Lebens auszuscheiden, um eine möglichst heile Gesellschaft zu haben. Um so überraschter werden wir hinterher sein, dass all diese Wechselfälle des Lebens, die wir nicht wollten, dann doch eintreten. Ich halte dies für einen falschen Weg, deshalb fordere ich Zurückhaltung. Das heißt aber nicht, dass wir die moralische Keule schwingen. Darum tauschen wir Argumente aus und werden uns am Ende der Entscheidung des Bundestages beugen.
Wenn Eltern über die Erbanlagen ihres Kindes bewusst entscheiden, verändert das unser Verhältnis zu unseren Kindern?
Grüten: Nein, gar nicht. Ich bin unsagbar glücklich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Gentest bei uns funktioniert hat. Ich erwarte Zwillinge. Bei einem Mädchen haben wir die Krankheit komplett ausschließen können, das andere Mädchen ist Trägerin so wie ich, ohne dass die Krankheit ausbrechen wird.
Haben Sie bewusst entschieden, dass es Mädchen wurden?
Grüten: Nein, da hatte ich nicht mitzubestimmen. Es werden die Eizellen genommen, die am stärksten sind, und es waren zwei Mädchen, die bei uns am stärksten waren, und eine ist halt Trägerin und eine nicht. Und weil ich ein bestimmtes Alter überschritten habe, habe ich entschieden, mir zwei Eizellen einsetzen zu lassen.
Werden Kinder zunehmend zum Produkt elterlicher Entscheidungen?
Hein: Wir sprechen hier insgesamt von einer Ausnahmesituation, aber daran lässt sich manches deutlich machen. Die meisten Kinder kommen auf normale Weise zur Welt, viele Eltern wissen nicht, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist oder ob es behindert ist. Ich empfinde als dankbarer Vater Leben als ein Geschenk. Darin möchte ich selbst möglichst wenig eingreifen.
In Frankreich wurde der Fall eines Jungen bekannt, dessen Embryo per Gentest ausgewählt worden war, um der kranken Schwester später Knochenmark spenden zu können. Würden Sie sich als Arzt an so etwas beteiligen?
Bloechle: Man muss sich da schon mit den Hintergründen befassen. In der Regel liegt da eine schwere Erbkrankheit vor, so dass dieser Embryo sowieso daraufhin getestet wird, ob er diese Erbkrankheit trägt oder frei davon ist. Und dann wird zusätzlich geprüft, ob sein Gewebe mit dem des Geschwisterkindes verträglich ist, weil aus dem Nabelschnurblut, das nach der Geburt sowieso verworfen wird, das Geschwisterkind heilen kann. Es gibt individuelle Situationen, die nachvollziehbar sind.
Bulmahn: Das ist ein Beispiel dafür, dass es in anderen Ländern einen anderen Wertekonsens gibt. Und wir leben in einer Demokratie, von daher wird sich der Wertekonsens auch immer wieder verändern. Wir haben in unserem Gesetzentwurf einen solchen Fall nicht zugelassen, und ich unterstütze das und weiß zugleich, dass ich für einige Eltern damit eine schwierige Situation schaffe. Gesetze können nicht jedem Fall hundertprozentig gerecht werden. Und ich betone: Wie sich ein Kind entwickelt, wird nicht allein durch die Erbananlagen vorgegeben. Wir diskutieren manchmal so, als läge alles an den Genen, das ist Unfug.
Hein: Dieser Fall in Frankreich macht mich betroffen, weil ich glaube, dass der alte Philosoph Kant recht hatte, dass kein Mensch zum Zweck eines anderen da ist, dass also niemand einen anderen zu seinen eigenen Zwecken ausnutzen darf. In diesem Fall geht es nicht mehr um das Leben als solches, sondern nur noch darum, Leben zu schaffen, um einem anderen Leben zu helfen. Das ist unabhängig auch von unserem christlichen Glauben in der deutschen Tradition der Philosophie nach Kant verwerflich.
Dokumentation: Thomas Hestermann














