DER MODERATOR
Fernsehpastor Jan Dieckmann moderiert Tacheles. Er spricht im Interview über die Integration, bewegende Momente bei Tacheles und der Frage nach welchen Werten wir leben wollen.
Aktuelle Sendung
Wirtschaft und Werte: Kann denn Wachstum Sünde sein?
Marktkirche:
19.6.2012, 19 Uhr
Phoenix:
24.6.2012 13.00 Uhr
24.6.2012 00.00 Uhr
MIT:
> Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber, Ehemals Bischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland
> Mario Ohoven,
Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
> Jutta Sundermann,
Attac Deutschland
> Prof. Dr. Utz Claassen,
Unternehmer
WER TACHELES TRÄGT
Evangelische Kirche in Deutschland Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Klosterkammer Hannover Evangelische Kirche im NDR
Medienpartner
Mitreden
Gentest am Embryo: Wird der Mensch zum Schöpfer?
Tacheles im TV
Tacheles im Radio
Pro & Contra
Gentest am Embryo verbieten?
„Es gibt keinen Anspruch auf eine gesundes Kind“ meint der kurhessische Bischof Martin Hein. > mehr dazu
„Warum sollten wir den Menschen diese Chance nehmen?“ entgegnet der Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle. > mehr dazu

Gegen ein Verbot

Matthias Bloechle: „Warum sollten wir den Menschen diese Chance nehmen?“

Dr. Matthias Bloechle ist Frauenarzt und Reproduktionsmediziner in Berlin. Foto: Thorsten Futh

Es geht bei der Präimplantationsdiagnostik nicht um willkürliches Aussortieren. Sie ermöglicht, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, welche innerhalb der ersten zwei Jahre zum Tod sie führen. In vielen Fällen geht es gar nicht darum, ob das Kind behindert sein wird oder nicht, sondern ob es überhaupt leben kann. Bei der Trisomie 13 zum Beispiel wird das Kind tot geboren oder stirbt kurz nach der Geburt. Eine meiner Patientinnen hatte vier Schwangerschaften – das eine Kind ist mit anderthalb gestorben, das andere nach einem halben Jahr, zwei Schwangerschaften hat die Frau abgebrochen, weil das Kind wieder diese schwere Nierenfehlbildung hatte. Um solches Leid frühzeitig zu verhindern, brauchen wir die Präimplantationsdiagnostik.

Es sollte auch erlaubt sein, auf jene Krankheiten zu testen, die bis zum 20. Lebensjahr zum Tod führen. Den Rahmen des Erlaubten muss das Parlament festlegen. Fakt ist: Frauen dürfen ihr behindertes Kind auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche abtreiben, wenn das Wohl der Mutter gefährdet ist.

Es ist völlig unlogisch, einem Embryo, der noch nicht in die Gebärmutter eingenistet ist, einen höheren Schutz zu geben als einem ungeborenen Kind, das bereits in der Gebärmutterhöhle lebt und damit der Geburt viel näher ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass all das, was in der Schwangerschaft diagnostiziert werden darf und zur Abtreibung führen kann, auch schon vor Eintritt einer Schwangerschaft erlaubt sein sollte. So lässt sich die Situation vermeiden, dass ein Kind abgetrieben wird, das schon Arme, Gehirn und Herzschlag hat.

Aus meiner Sicht sollte die Entscheidung, was diagnostiziert wird, der betroffenen Frau überlassen belieben. Es gibt z.B. eine Frau, die wegen eines erblichen Brustkrebses mit 19 Jahren beide Brüste abgenommen bekommen hat, die Bestrahlung und Chemotherapie hinter sich hat, die nun sagt: Dieses Schicksal möchte ich meiner Tochter nicht zumuten; ich möchte mir keine Embryonen einsetzen lassen, die diese Anlage zum Brustkrebs haben. Es gibt die technischen Möglichkeiten überall in der Welt. Warum sollte in Deutschland diesen Menschen diese Chance verweigert werden?